ITEN - Dein Online Shop für asiatische Lebensmittel & Spezialitäten
ITEN ist ein Onlineshop für asiatische Lebensmittel und Spezialitäten. ITEN vereint hochwertige Zutaten mit besonderen Einblicken in Traditionen und Kulturen und Expertenwissen für das Kochen von authentischen Gerichten der asiatischen Welt.
Mit ITEN haben wir ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem wir unsere Erfahrungen in diversen Bereichen zusammenbringen. Unser Fokus liegt im Aufbau der folgenden Bereiche:
- Etablieren einer Corporate Identity
- Aufbau verschiedener E-Commerce Shopsysteme
- Warenmanagement
- Versandmanagement
- Fulfillment (uvm.)
- Customer – Service
- Marketing
- SEO-Optimierung
- Webdesign
- Social Media
Unsere Vision ist es mit ITEN eine Marke zu etablieren, die sich von der Vielzahl an Konkurrenten mit der einzigartigen Kombination aus dem Angebot hochwertiger Zutaten und besonderer Expertise abhebt.
Grundsteuerreform
Zusammen mit unserem Kooperationspartner der Steuerberatung SimonAdjei, haben wir Dir Dich bei Deiner Grundsteuererklärung gemäß dem neuen Änderungsgesetzes unterstützt.
Das musst du zur Grundsteuerreform wissen
Die Grundsteuer wurde nach über 80 Jahren angepasst.
Sie bildet mit rund 15 Mrd. Euro jährlich eine der größten Einnahmequellen
für Gemeinden und Städte und bemisst sich nach den Grundbesitzwerten.
Diese Grundbesitzwerte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland
unterschiedlich stark entwickelt. Trotzdem richtet sich die Grundsteuer bisher noch
nach veralteten Werten. Dies soll nun die Grundsteuerreform beheben.
Warum ist eine Steuererklärung notwendig?
Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der
Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor. Deshalb muss dies
vom Eigentümer über eine elektronische Feststellungserklärung nachgeholt werden.
Wer muss was tun?
Jeder Grundstückseigentümer oder Immobilienbesitzer muss eine elektronische Feststellungserklärung abgeben, im Zeitraum zwischen dem 01. Juli bis 31. Oktober 2022. Es gibt nun auch eine Verlängerung dieses Zeitraumes bis zum 31.01.2023.
Hierbei kann Dir ein Steuerberater behilflich sein, der für Dich die Zusammenstellung der benötigten Daten übernimmt und anschließend die Erstellung und Übermittlung der Erklärung an das zuständige Finanzamt vollzieht.
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